Übertritt

   

Die Schülerinnen und Schüler von der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 (Eingangsstufe) der Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Notendurchschnitt von 2,66 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU im Übertrittszeugnis der Grundschule.

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule oder
  • Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht

Die Schülerinnen und Schüler können von der Realschule und dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Vorrückungserlaubnis in Jahrgangsstufe 6 der Realschule oder des Gymnasiums
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder
  • bestandene Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder
  • Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht

Die Schülerinnen und Schüler können von der Realschule und dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 7 der Realschule oder des Gymnasiums oder
  • höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern (geltend für Unterrichtsfächer der Wirtschaftsschule in der Jahrgangsstufe 7) im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 oder
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht