Die Zeugnisnoten werden wie folgt berechnet:
In Fächern ohne Schulaufgaben/Kurzarbeiten |
Leistungsnachweis addieren und durch die Anzahl der Nachweise teilen |
In Fächern mit zwei Schulaufgaben pro Jahr |
Schulaufgabenschnitt und Schnitt der sonstigen Leistungen addieren und die Gesamtsumme durch 2 teilen |
In Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben pro Jahr |
Schulaufgabenschnitt verdoppeln, Schnitt der sonstigen Leistungen addieren und die Gesamtsumme durch 3 teilen |
In Fächern mit Kurzarbeit oder praktischem Leistungsnachweis |
Leistungsnachweise addieren - wobei die Note der Kurzarbeit bzw. des praktischen Leistungsnachweises doppelt zählt - und durch die Anzahl der Leistungsnachweise + 1 teilen. |
Abschlusszeugnis |
Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote addieren und durch 2 teilen |
Mit der Note 6 in einem oder der Note 5 in zwei Vorrückungsfächern hat man das Klassenziel nicht erreicht.
Wenn nicht mehr als einmal die Note 6 (nicht im Fach Deutsch!) oder zweimal die Note 5 besteht, hat der Schüler unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vor Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung abzulegen (gilt nur für Schüler der 8. und 9. Klasse sowie 10WS2 Klasse!).
Einen Notenausgleich zum Vorrücken in eine höhere Jahrgangsstufe gibt es an der Wirtschaftsschule nicht. Lediglich bei der Abschlussprüfung kann unter bestimmten Bedingungen ein Notenaugleich zum Bestehen der Prüfung gewährt werden.
Für Schüler der 7. und 8. Jahrgangsstufe, die einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 in Vesetzungsfächern haben, besteht die Möglichkeit zum Vorrücken auf Probe, wenn die Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen.
Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob der Schüler bestehende Mängel in absehbarer Zeit aufholen kann und ob die Probezeit bestanden ist oder der Schüler zurückversetzt wird. Die Probezeit endet im Dezember.