Hier gibt's Geld

Kinder haben seit dem 01.01.2011 unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Fördergelder.

Es können z. B. Zuschüsse zum Mittagessen in der Schule, zu Klassenfahrten, zur Lernförderung (Nachhilfeunterricht) sowie zur Schulausstattung beantragt werden.

Leistungen können beantragt werden, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II-Empfänger ("Hartz IV") bzw. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem SGB XII oder Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind.

Um diese Leistungen zu erhalten, ist ein Antrag beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zu stellen. Am besten informieren Sie sich dort bei der Ansprechpartnerin für "Leistungen für Bildung und Teilhabe", Frau Emmi Meier, ob Sie unter den förderfähigen Personenkreis fallen und besprechen das weitere Vorgehen.

Tel. 08431-57-231

E-Mail: emmi.meier@lra-nd-sob.de

 

Weitere Informationen, Merkblätter und Anträge zu Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie im Internet unter:
http://www.neuburg-schrobenhausen.de/index.php?id=0,241