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Gewusst wie

Wichtiges Know How zur Wirtschaftsschule - kompakt zusammengefasst zum Downloaden - sowie die Unterrichtszeiten finden Sie derzeit auf diesen Seiten.


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Klassenleiterinnen und Klassenleiter

Ihr Klassenleiter ist für Sie zunächst Ihr erster Ansprechpartner. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Klassenleiter Ihrer Kinder. Klasse Klassenleiter 5 a Herr Ludwig 6 a Frau Heißenberg 6 b Herr Stegmann 6 c Frau Cerovsky 7 a Herr Harms 7 b Frau Greppmair 7 c Frau Jansen-Nagel 7 d Frau van Steenberghe-Amann 8 a Frau Schermbacher 8 b Herr Goldberg 8 c Herr Schmidt 9 a Frau Huber 9 b Herr Hödl 9 c Frau Schöfer 9 d Herr Thiem 10 a Herr Lethmeir 10 b Herr Zitzelsberger 10 c Herr Braun 10 d Herr Erlwein 10 e Herr Stengel WSZ 10 a Herr Huber WSZ 10 b Frau Stadler WSZ 11 a Herr Kosmann
Bild: Jessica Gräf
Bild: Jessica Gräf

WS Know How

Die wichtigsten Informationen inklusive Hausordnung
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Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten: Uhrzeit: 1. Stunde 08:00 bis 08:45 Uhr 2. Stunde 08:45 bis 09:30 Uhr 15 Minuten Pause 3. Stunde 09:45 bis 10:30 Uhr 4. Stunde 10:30 bis 11:15 Uhr 10 Minuten Pause 5. Stunde 11:25 bis 12:10 Uhr 6. Stunde 12:10 bis 12:55 Uhr 7. Stunde 13:15 bis 14:00 Uhr 8. Stunde 14:00 bis 14:45 Uhr 9. Stunde 14:45 bis 15:30 Uhr 10. Stunde 15:30 bis 16:15 Uhr (in Ausnahmefällen) Die Mittagspause findet in den Ganztagesklassen und bei Nachmittagsunterricht je nach Stundenplan in der 6. oder 7. Stunde statt.
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Krankheitsfall

Im Benachrichtigungsheft werden die von den Erziehungsberechtigten verfassten Entschuldigungen bzw. die ärztlichen Atteste eingeklebt. Im Krankheitsfall eines Schülers / einer Schülerin sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule vor 08:00 Uhr zu verständigen: per Schulmanager         oder per E-Mail (verwaltung.ws@bsz-neuburg.de)         oder in Ausnahmefällen telefonisch (08431 6098-400) Die schriftliche Entschuldigung im Benachrichtigungsheft ist dem Klassenleiter unaufgefordert ab Wiederbesuch der Schule vorzulegen. Dauert eine Krankheit länger als zwei Tage, ist ein ärztliches Attest beizubringen. Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht vorgezeigt werden, gilt das Fehlen als unentschuldigt.
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Noten