Gewusst wie

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Die wichtigsten Informationen inklusive Hausordnung
Im Benachrichtigungsheft werden die von den Erziehungsberechtigten verfassten Entschuldigungen bzw. die ärztlichen Atteste eingeklebt. Im Krankheitsfall eines Schülers / einer Schülerin sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule vor 08:00 Uhr zu verständigen: per Schulmanager         oder per E-Mail (verwaltung.ws@bsz-neuburg.de)         oder in Ausnahmefällen telefonisch (08431 6098-400) Die schriftliche Entschuldigung im Benachrichtigungsheft ist dem Klassenleiter unaufgefordert ab Wiederbesuch der Schule vorzulegen. Dauert eine Krankheit länger als zwei Tage, ist ein ärztliches Attest beizubringen. Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht vorgezeigt werden, gilt das Fehlen als unentschuldigt.