Gewusst wie
Wichtiges Know How zur Wirtschaftsschule - kompakt zusammengefasst zum Downloaden - sowie die Unterrichtszeiten finden Sie derzeit auf diesen Seiten.

Klassenleiterinnen und Klassenleiter
Ihr Klassenleiter ist für Sie zunächst Ihr erster Ansprechpartner. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Klassenleiter Ihrer Kinder.
Klasse
Klassenleiter
5 a
Herr Ludwig
6 a
Frau Heißenberg
6 b
Herr Stegmann
6 c
Frau Cerovsky
7 a
Herr Harms
7 b
Frau Greppmair
7 c
Frau Jansen-Nagel
7 d
Frau van Steenberghe-Amann
8 a
Frau Schermbacher
8 b
Herr Goldberg
8 c
Herr Schmidt
9 a
Frau Huber
9 b
Herr Hödl
9 c
Frau Schöfer
9 d
Herr Thiem
10 a
Herr Lethmeir
10 b
Herr Zitzelsberger
10 c
Herr Braun
10 d
Herr Erlwein
10 e
Herr Stengel
WSZ 10 a
Herr Huber
WSZ 10 b
Frau Stadler
WSZ 11 a
Herr Kosmann

WS Know How
Die wichtigsten Informationen inklusive Hausordnung

Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten:
Uhrzeit:
1. Stunde
08:00 bis 08:45 Uhr
2. Stunde
08:45 bis 09:30 Uhr
15 Minuten Pause
3. Stunde
09:45 bis 10:30 Uhr
4. Stunde
10:30 bis 11:15 Uhr
10 Minuten Pause
5. Stunde
11:25 bis 12:10 Uhr
6. Stunde
12:10 bis 12:55 Uhr
7. Stunde
13:15 bis 14:00 Uhr
8. Stunde
14:00 bis 14:45 Uhr
9. Stunde
14:45 bis 15:30 Uhr
10. Stunde
15:30 bis 16:15 Uhr (in Ausnahmefällen)
Die Mittagspause findet in den Ganztagesklassen und bei Nachmittagsunterricht je nach Stundenplan in der 6. oder 7. Stunde statt.

Krankheitsfall
Im Benachrichtigungsheft werden die von den Erziehungsberechtigten verfassten Entschuldigungen bzw. die ärztlichen Atteste eingeklebt.
Im Krankheitsfall eines Schülers / einer Schülerin sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule vor 08:00 Uhr zu verständigen:
per Schulmanager
oder
per E-Mail (verwaltung.ws@bsz-neuburg.de)
oder
in Ausnahmefällen telefonisch (08431 6098-400)
Die schriftliche Entschuldigung im Benachrichtigungsheft ist dem Klassenleiter unaufgefordert ab Wiederbesuch der Schule vorzulegen. Dauert eine Krankheit länger als zwei Tage, ist ein ärztliches Attest beizubringen. Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht vorgezeigt werden, gilt das Fehlen als unentschuldigt.