Gewusst wie

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Die wichtigsten Informationen inklusive Hausordnung
Im Benachrichtigungsheft werden die von den Erziehungsberechtigten verfassten Entschuldigungen bzw. die ärztlichen Atteste eingeklebt. Im Krankheitsfall eines Schülers sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule vor 08:00 Uhr telefonisch zu verständigen
(08431 6098-400) oder eine E-Mail (verwaltung.ws@bsz-neuburg.de) zu schreiben. Die schriftliche Entschuldigung im Benachrichtigungsheft ist dem Klassenleiter unaufgefordert innerhalb von drei Tagen ab Wiederbesuch der Schule vorzulegen. Dauert eine Krankheit länger als zwei Tage, ist ein ärztliches Attest beizubringen. Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht vorgezeigt werden, gilt das Fehlen als unentschuldigt.